- START
- GEMEINDEFEUERWEHR
- ORTSFEUERWEHREN
- Ortsfeuerwehr Amelgatzen
- Ortsfeuerwehr Börry
- Ortsfeuerwehr Brockensen
- Ortsfeuerwehr Emmern
- Ortsfeuerwehr Esperde
- Ortsfeuerwehr Frenke
- Ortsfeuerwehr Grohnde
- Ortsfeuerwehr Hagenohsen
- Ortsfeuerwehr Hajen
- Ortsfeuerwehr Hämelschenburg
- Ortsfeuerwehr Kirchohsen
- Ortsfeuerwehr Latferde
- Ortsfeuerwehr Lüntorf
- Löschgruppe Ohr
- Ortsfeuerwehr Voremberg
- Ortsfeuerwehr Welsede
- JUGENDFEUERWEHR
- KINDERFEUERWEHR
- MUSIKZÜGE
- FÖRDERVEREIN
Einsatz 017 / 2024 – FEU Menschenleben in Gefahr
Einsatzort: Kirchohsen
Datum: 21.01.2024
Uhrzeit: 11:29 Uhr
Eingesetzte Einheiten:
Kirchohsen Großschleife: ELW | TLF 16/25 | LF 20 | RW 2
Emmern Großschleife und Sirene: TSF-W
Hämelschenburg Großschleife und Sirene: TSF-W
Grohnde Großschleife: TLF 16/24 | LF 8
Amelgatzen AGT Überwachung: Kdow
Gemeinde Hygienegruppe: Kdow
ABC Hygiene: Dekon P | MTW
Hameln HWB DLK: DLK 23/12
DRK Weserbergland: RTW
Stadt Hameln: NEF
Polizei Weserbergland
Einsatzbericht:
Schwarzer Rauch aus einem Haus in Kirchohsen veranlasste einen Nachbarn zum Wählen des Notrufes 112. Die ersteingetroffenen Kräfte konnten schnell Entwarnung geben – beim Anheizen eines Kaminofens war es kurzzeitig zu einer verstärkten Rauchentwicklung gekommen. Maßnahmen durch die Feuerwehr waren nicht erforderlich.
Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen
Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).
Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.