Einsatz 018 / 2024 – FEU Wohnung

Einsatzort: Frenke
Datum: 21.01.2024
Uhrzeit: 17:00 Uhr

Eingesetzte Einheiten:

Frenke Großschleife und Sirene: TSF
Börry Großschleife und Sirene: TLF 8/18 | LF 8
Brockensen Großschleife und Sirene: TSF
Kirchohsen Großschleife: ELW | TLF 16/25 | LF 20 | RW 2 | GW-L2
Esperde Großschleife und Sirene: TSF
Latferde Großschleife und Sirene: TSF
Hämelschenburg Großschleife und Sirene: TSF-W
Amelgatzen AGT Überwachung: Kdow
Gemeinde Hygienegruppe: Kdow
Bodenwerder DLK: DLK 23/12 | TLF 16/25
FTZ HM GWAS: GW-AS
THW LK HM Fachberater

ABC Hygiene: Dekon P | MTW
Verpflegungsgruppe: MTW

DRK Weserbergland: 3 RTW
Landkreis Holzminden: NEF

Gemeindebürgermeister Emmerthal
Stadtwerke Hameln
Polizei Weserbergland

Einsatzbericht:

Rauchentwicklung in einem Fachwerkhaus in der Ortsmitte von Frenke! Zwei Bewohner wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen in ein Krankenhaus transportiert, im Verlauf des Einsatzes ein Hund und ein Papagei aus dem Gebäude gerettet. Auf der Suche nach dem Brandherd mussten durch mehrere Atemschutztrupps Teile der Wände und Decke geöffnet werden. Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde die Einsatzstelle mit einer Wärmebildkamera kontrolliert und gegen 21:00 Uhr an die Polizei übergeben. 

Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.

Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen

Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).

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