Einsatz 016 / 2024 – FEU Wohnung

Einsatzort: Kirchohsen
Datum: 15.01.2024
Uhrzeit: 19:38Uhr

Eingesetzte Einheiten:

Kirchohsen Großschleife: ELW 1 | TLF 16/25 | LF 20 | GW-L2
Emmern Großschleife + Sirene:TSF-W
Ohr: TSF-W
Hämelschenburg Großschleife + Sirene: TSF-W
Grohnde Großschleife: Kdow | TLF 16/25 | LF 8
Amelgatzen AGT Überwachung: Kdow
Gemeinde Hygienegruppe: Kdow
ABC-Hygiene: MTW | Dekon P

Hameln HWB DLK: DLAK 23-12

DRK Weserbergland: 2 RTW
Stadt Hameln: RTW
Polizei Weserbergland

Einsatzbericht:

Im Erdgeschoß eines Einfamilienhauses brannte ein Wäschetrockner. Zwei der vier Bewohner wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus transportiert. Mit Atemschutzgeräten ausgerüstete Einsatzkräfte gingen in das stark verrauchte Gebäude vor. Eine Orientierung war nur durch eine Wärmebildkamera möglich. Im Hauswirtschaftsraum wurde das Elektrogerät gelöscht und im weiteren Verlauf mit weiterem Brandgut nach draußen gebracht. Das Gebäude wurde mit Hochleistungslüftern rauchfrei gemacht. Die eingesetzten Atemschutzgeräteträger wurden von Einsatzkräften der Hygienegruppe entkleidet und dekontaminiert.

Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.

Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen

Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).

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