Einsatz 115 / 2023 – Sonderlage Stromausfall

Einsatzort: Gemeindegebiet Emmerthal
Datum: 10.10.2023
Uhrzeit: 13:01 Uhr

Einsatzbericht:

Nachdem gegen 13:00 Uhr die Stromversorgung und teilweise auch das Mobilfunknetz in den Ortschaften Hämelschenburg, Amelgatzen und Welsede ausgefallen war, wurde gemäß des Leuchtturmkonzeptes die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) der Gemeindefeuerwehr Emmerthal alarmiert. Diese ließ ihrerseits die Feuerwehrhäuser in den drei betroffenen Orten besetzen. Im weiteren Verlauf wurde auch Stromausfall in Ohr und Grohnde gemeldet, wo ebenfalls Einsatzkräfte ausrückten, um vor Ort als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.. 

Nachdem die Stromversorgung wieder hergestellt war, wurde die Einsatzbereitschaft an den Feuerwehrhäusern gegen 14:45 Uhr wieder aufgehoben.

Als „Leuchttürme der Gemeinde Emmerthal“ wurden die 17 Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren festgelegt. Kommt es zu einem Stromausfall, wird das örtlich zuständige Feuerwehrhaus durch Einsatzkräfte besetzt, die eventuelle Hilfeersuchen der Bevölkerung entgegen nehmen, selber bearbeiten oder an die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle über Funk weiterleiten können. Auch die Polizei ist über die Leuchttürme zu erreichen!

Die Adresse des Feuerwehrhauses in Ihrem Ort finden Sie oben in der Rubrik „ORTSFEUERWEHREN“.

Pressespiegel: k.A.

Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.

Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen

Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).

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