Einsatz 129 / 2023 – FEU Wohnung 

Einsatzort: Kirchohsen
Datum: 19.11.2023
Uhrzeit: 13:42 Uhr

Alarmierte Einheiten:

Ortsfeuerwehr Kirchohsen: ELW 1 | TLF 16/25 | LF 20
Ortsfeuerwehr Emmern: TSF-W
Ortsfeuerwehr Grohnde: Kdow | TLF 16/24 | LF 8
Ortsfeuerwehr Hämelschenburg: TSF-W
Atemschutzüberwachung: Kdow
Hygienegruppe:

Ortsfeuerwehr Hameln: DLK 23/12 | LF 20/16 | MTW
ABC-Zug Hameln-Pyrmont: MTW | Dekon-P

DRK Weserbergland: RTW
Polizei Weserbergland

Einsatzbericht:

In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus piepte ein Heimwarnmelder, im Treppenraum roch es verbrannt. Auf Klingeln und Klopfen wurde nicht reagiert, laut den Nachbarn war der Wohnungsinhaber wahrscheinlich nicht zu Hause. Um eine Rauchausbreitung zu minimieren setzten Atemschutzgeräteträger einen Rauchverschluss, öffneten mit einem von Nachbarn organisierten Schlüssel die Wohnung und stellten in der Küche angebranntes Essen auf dem Herd als Ursache fest. Das Brandgut wurde abgelöscht und entfernt. Mit einem Hochleistungslüfter wurde das Gebäude entraucht. Die Einsatzstelle wurde an den inzwischen eingetroffenen Wohnungsinhaber übergeben.  

Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.

Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen

Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).

Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.