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Einsatz 126 / 2023 – VU eingeklemmt PKW
Einsatzort: L 424 Hagenohsen – Latferde
Datum: 06.11.2023
Uhrzeit: 17:55 Uhr
Eingesetzte Einheiten:
Ortsfeuerwehr Latferde: TSF
Ortsfeuerwehr Börry: TLF 8/18 | LF 8
Ortsfeuerwehr Kirchohsen: ELW 1 | RW 2 | TLF 16/25 | LF 20
Stadt Hameln: ÖEL Rettungsdienst | NEF | RTW
Landkreis Holzminden: NEF | RTW
DRK Weserbergland: KTW | 4 RTW | Bus
ADAC: Christoph Westfalen
Polizei Weserbergland
Einsatzbericht:
Frontalzusammenstoß zweier PKW auf der Landesstraße 424 zwischen Hagenohsen und Latferde. Noch vor Eintreffen der ersten Kräfte wurde rettungsdienstlicherseits das Einsatzstichwort auf ManV 9 (Massenanfall von bis zu 9 Verletzten) erhöht, es sollten vier Personen eingeklemmt sein! Eine Person wurde bereits von Ersthelfern aus dem Fahrzeug gezogen. Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehren Börry, Kirchohsen und Latferde befreiten drei weitere Verletzte mit schweren Rettungsgerät aus den Fahrzeugwracks. Im weiteren Verlauf wurden in Amtshilfe für die Polizei die Einsatzstelle für die Unfallaufnahme ausgeleuchtet und in Amtshilfe für die Straßenmeisterei die Fahrbahn gereinigt
Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen
Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).
Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.