- START
- GEMEINDEFEUERWEHR
- ORTSFEUERWEHREN
- Ortsfeuerwehr Amelgatzen
- Ortsfeuerwehr Börry
- Ortsfeuerwehr Brockensen
- Ortsfeuerwehr Emmern
- Ortsfeuerwehr Esperde
- Ortsfeuerwehr Frenke
- Ortsfeuerwehr Grohnde
- Ortsfeuerwehr Hagenohsen
- Ortsfeuerwehr Hajen
- Ortsfeuerwehr Hämelschenburg
- Ortsfeuerwehr Kirchohsen
- Ortsfeuerwehr Latferde
- Ortsfeuerwehr Lüntorf
- Löschgruppe Ohr
- Ortsfeuerwehr Voremberg
- Ortsfeuerwehr Welsede
- JUGENDFEUERWEHR
- KINDERFEUERWEHR
- MUSIKZÜGE
- FÖRDERVEREIN
Einsatz 051 / 2023 – TH Einsatz Ölspur klein
Einsatzort: Emmern
Datum: 19.05.2023
Uhrzeit: 18:11 Uhr
Einsatzbericht:
Eine Ölspur beschäftigte heute Abend fast vier Stunden lang Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Emmern und der Löschgruppe Ohr. Das wegen eines technischen Defekts ausgetretene Betriebsmittel verlief über eine Länge von 2,5 Kilometer von der Hauptstraße über den Hopfenbrink und weiter in Richtung Schützenhaus. Innerorts wurde die rutschige Gefahrenstelle mit Bindemittel abgestumpft, in der Feldmark wurde auf Anweisung der Unteren Wasserbehörde (UWB) eine Fläche von etwa 15m² Schotter ausgekoffert. Die endgültige Reinigung übernahm eine auf Restölbeseitigung spezialisierte Fachfirma.
Pressespiegel:
k.A.
Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen
Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).
Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.