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Einsatz 044 / 2023 – TH Einsatz auslaufende Betriebsstoffe
Einsatzort: Amelgatzen
Datum: 20.04.2023
Uhrzeit: 20:12 Uhr
Eingesetzte Einheiten:
Ortsfeuerwehr Amelgatzen: Kdow | LF 8 | TLF 8/18
Untere Wasserbehörde (UWB)
Straßenmeisterei
Polizei Weserbergland
Einsatzbericht:
Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Amelgatzen wurden heute Abend zur Beseitigung einer Dieselspur auf der Gellerser Straße alarmiert. Der Verursacher hatte den technischen Defekt an seinem Fahrzeug selber bemerkt, gestoppt und die Feuerwehr gerufen. Bei der Erkundung wurde eine etwa 2,5km lange Dieselspur, beginnend auf Höhe des Schloss Hämelschenburg festgestellt. Diese war aber bereits getrocknet und stumpf und stellte somit keine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Lediglich eine etwa 2m x 0,5m große Lache wurde von der Besatzung des TLF mit Bindemittel abgebunden. Auch auf der Gellerser Straße wurden die Einsatzkräfte mit Bindemittel tätig. Die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Hameln-Pyrmont ordnete die Aufnahme von kontaminierten Erdreich an. Diese Aufgabe wurde dem Verursacher auferlegt.
Pressespiegel:
k.A.
Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen
Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).
Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.