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Einsatz 010 bis 013 / 2024 – TH Einsatz Ölspur klein
Einsatzort: Ohr / Kirchohsen / Grohnde / Latferde
Datum: 12.01.2024
Uhrzeit: ab 13:06 Uhr
Eingesetzte Einheiten:
Kirchohsen Großschleife + Sirene: ELW 1 | TLF 16/25 | LF 20 | RW 2 | GW-L2
Grohnde Großschleife: Kdow | TLF 16/24 | LF 8
Emmern Großschleife + Sirene: TSF-W
Ohr Großschleife + Sirene: TSF-W
Latferde Großschleife + Sirene: TSF
Börry Großschleife + Sirene: Kdow | TLF 8/18 | LF 8
Esperde Großschleife: TSF
Straßenmeisterei
Polizei Weserbergland
Einsatzbericht:
Eine Ölspur quer durch die Gemeinde Emmerthal (und weiter darüber hinaus) beschäftigte heute über Stunden mehrere Ortsfeuerwehren. Der Verursacher, der letztendlich im Flecken Salzhemmendorf festgestellt werden konnte, war zuvor aus der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle kommend über Grohnde nach Ohr, von dort zurück durch Emmern, Kirchohsen, Hagenohsen, Latferde, Börry und Bessinghausen gefahren. Zur Beseitigung der Gefahrenstelle wurde ein auf Bakterien basierendes Restölbeseitigungsmittel und stellenweise Bindemittel eingesetzt. An den Schwerpunkten, besonders in der Ortschaft Emmern, kam eine Fachfirma mit einem Spezialfahrzeug zum Einsatz, außerort wurde die Straßenmeisterei tätig.
Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.
Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen
Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).
Medienvertreter erhalten nach erfolgter Legitimation auf Anforderung weiterführende Informationen und ggf. vorhandenes Bildmaterial vom durch den Hauptverwaltungsbeamten zur Auskunfterteilung beauftragten Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr unter der im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.