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Einsatz 004 / 2022 – TH Alarm Wasserrettung

Einsatzort: Hagenohsen
Datum: 08.01.2022
Uhrzeit: 11:56 Uhr

Eingesetzte Einheiten:

Gemeindebrandmeister
Ortsfeuerwehr Hagenohsen: TSW 16-41-12
Ortsfeuerwehr Kirchohsen: ELW 16-11-10 | TLF 16-24-10 | RW 89-52-1

Ortsfeuerwehr Hameln: Bootsführer und Tauchergruppe
Drohnenstaffel Hameln-Pyrmont
DRK Weserbergland: RTW 16-83-1
Polizei Weserbergland

Einsatzbericht:

Eine Passantin meldet der Polizei, dass ein PKW in Höhe der Eisenbahnbrücke in der Weser treibt. Noch während die alarmierten Einsatzkräfte auf Anfahrt sind, gibt es erste Hinweise darauf, dass es sich um ein Amphibienfahrzeug gehandelt haben könnte. Tatsächlich kann das Gefährt durch die eingesetzten Kräfte nicht mehr entdeckt werden. Nach positiven Abgleich der Beschreibung des gesichteten PKW mit dem vermuteten Amphibienfahrzeug wird der Einsatz abgebrochen. 

 

Update vom 11.01.2022: Der Besitzer des RMA Amphi-Ranger 2800SR, der für den Betrieb im Wasser gleichermaßen wie auf Land sicher und zugelassen ist, hat sich bei uns gemeldet und freundlicherweise einige Informationen, wie zum Beispiel die Fotos(siehe oben) zur Verfügung gestellt. Er besitzt mehrere Amphibienfahrzeuge und ist saisonal regelmäßig auf dieser Strecke unterwegs. Wir bedanken uns für den netten Kontakt und wünschen weiterhin viel Spaß bei seinen „Spritztouren“!

Wenn Sie in Emmerthal die 112 wählen, landen Sie in der Feuerwehreinsatzleitstelle in Hameln (KRL Weserbergland). Nach einer strukturierten Notrufabfrage werden die nach Alarm- und Ausrückordnung hinterlegten Einsatzkräfte über Digitale Meldeempfänger (DME) und / oder Sirenen alarmiert.

Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzinformationen

Die Information der Bevölkerung ist Aufgabe der öffentlichen Presse. Von der Gemeindefeuerwehr Emmerthal bereit gestellte Einsatzinformationen sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit und beinhalten lediglich Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Emmerthal haben über Angelegenheiten, die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren, insbesondere keine Auskünfte über Einsätze zu erteilen, sowie Bildaufnahmen und Bild- oder Tonaufzeichnungen weiterzugeben oder Erklärungen abzugeben (§12 Abs.6 NBrandSchG).

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